Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Zahlungsbedingungen der Kraft GmbH, Arndtstraße 15, 1120 Wien

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I. ALLGEMEINES
Die gegenständlichen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Kraft GmbH (in der Folge: Kraft). Die Bedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche und eigenhändig unterfertigte Erklärung durch vertretungsbefugte Organe von Kraft ausgeschlossen werden. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Kraft.
II. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Schriftliche Angebote sind ebenfalls unverbindlich, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden. Angebote können bis zum Erhalt der Annahmeerklärung zurückgenommen werden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zu Stande. Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung kann Kraft Schreib- oder Rechenfehler noch korrigieren sowie technisch bedingte Änderungen vornehmen, ohne dass dies Rechte des Kunden auslöst. Sollten sich im Zuge der Auftragserfüllung nachträgliche Änderungswünsche oder mit der Primärbestellung im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch die ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Vertragsrücktritte durch den Kunden sind nur mit Zustimmung von Kraft möglich.
III. PREISE
Ohne abweichende Vereinbarung sind die von Kraft angeführten Preise Nettopreise ab Werk. Preise von Kraft werden immer in Euro angegeben. Sofern Lieferanten von Kraft ohne Wissen und Zutun von Kraft, bereits vor Annahme des Angebotes durch den Kunden, die Preise erhöht haben und Kraft dadurch nicht mehr den in der Annahmeerklärung vereinbarten Preis gegenüber ihrem Kunden einhalten kann, so kann Kraft vom Vertrag zurückzutreten. Kraft ist berechtigt, nach Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.
IV. ZAHLUNG
Die Verrechnung der Stundensätze erfolgt zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensätze von Kraft. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar oder durch Überweisung ohne Abzüge, Skonti oder Rücklässe spesenfrei zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. anerkannt wurden oder unstreitig sind. Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann Kraft diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen. Bei Zahlungsverzug ist Kraft berechtigt, Zinsen gemäß Zinsverzugsgesetz geltend zu machen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Preis sofort fällig und Kraft ist bis zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. Diesfalls kann Kraft auch von einzelnen oder sämtlichen Verträgen zurücktreten.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Zinsen und Rechtsverfolgungskosten erfüllt hat. Die Ware darf ohne schriftliche Zustimmung von Kraft nicht verpfändet werden. Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt Kraft Miteigentum an der neuen Sache. Bei Weiterveräußerung der neuen Sache ist der Erlös bzw die Kaufpreisforderung an Kraft abgetreten. Der Kunde hat den Erlös unverzüglich an Kraft abzuführen und seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Kraft berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
VI. LIEFER- UND FERTIGSTELLUNGSTERMINE
Kraft ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 12 Monate nach Bestellung als abgerufen. Falls Kraft schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kraft zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorüber-gehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Kraft kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Kraft. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Kraft ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
VII. PFLICHTEN DES KUNDEN
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Kraft nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit.
VIII. MONTAGE
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Kraft berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Kraft umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.
IX. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Kraft ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von Kraft zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist Kraft – unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern – zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Kunde hat in jedem Fall für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Für wesentliche Mängel leistet Kraft nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung; lediglich sekundär durch Preisminderung oder Wandlung. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden im Übrigen dann zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Kraft leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Kraft genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten.
X. SCHADENERSATZ UND SONSTIGE HAFTUNG
Kraft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Kraft nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Kraft zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Kraft haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können.
XI. SCHADENERSATZ BEI VERTRAGSRÜCKTRITT
Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Kraft – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % (bei Sonderanfertigungen 100 %) der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Kraft aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt.
XII. URHEBERRECHTE UND GEHEIMHALTUNG
Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben geistiges Eigentum von Kraft. Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Kraft. Jede Vertragspartei wird vertrauliche Informationen und Unterlagen der anderen Vertragspartei über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergeben.
XIII. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Zahlungen ist Wien, für Lieferungen und Montagen der jeweilig vereinbarte Ort.
XIV. DATENVERARBEITUNG
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Kraft die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
XV. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien.